OpenAI’s Sora Faces Legal Challenges Over Video Game Content Creation

OpenAI hat im Rahmen der “12 Days of OpenAI” eine neue Video-KI namens Sora veröffentlicht. Diese KI kann kurze Videoclips basierend auf Text-Prompts erstellen. Derzeit ist Sora in Europa noch nicht verfügbar, aber Nutzer in den USA und anderen Regionen haben bereits die Möglichkeit, die KI zu testen. Dabei ist ein potenzielles Problem aufgefallen.

Es gibt Spekulationen, dass OpenAI Sora mit Videospielen trainiert haben könnte. Techcrunch hat verschiedene Prompts in Sora eingegeben, um zu testen, ob die KI urheberrechtlich geschützte Inhalte erzeugen kann. Dabei stellte sich heraus, dass Sora in der Lage ist, bekannte Videospiele wie Minecraft und Super Mario Bros. in kurzen Clips nachzubilden. Auch Szenen, die an Shooter wie Call of Duty und Battlefield erinnern, konnte Sora generieren. Allerdings scheint OpenAI Maßnahmen ergriffen zu haben, um die Erstellung von urheberrechtlich geschützten Inhalten zu verhindern. Wenn man beispielsweise “Szene aus Super Mario Bros.” eingibt, erhält man einen Fehler. Gibt man hingegen “Italienischer Klempner Spiel” ein, kann die KI den Zusammenhang erkennen und eine Nachbildung erstellen.

Zusätzlich zu Videospielen scheint Sora auch mit Streams von Plattformen wie Twitch trainiert worden zu sein. Techcrunch hat Szenen von Streaming-Plattformen generieren lassen und dabei bekannte Streamer wie Auronplay und Pokimane in den Clips erkannt. Besonders bei Auronplay war die Ähnlichkeit bemerkenswert, da sogar ein Tattoo auf seinem linken Unterarm nachgebildet wurde.

Die Nutzung von Sora könnte für OpenAI rechtliche Konsequenzen haben. Anwalt Evan Everist erklärte, dass Videospiele bis zu drei Arten von urheberrechtlich geschütztem Content beinhalten können. Erstens gibt es das eigentliche Spiel, dessen Urheberrechte bei den Entwicklern und Publishern liegen. Zweitens gibt es die Rechte der Person, die die Inhalte aufgenommen hat, wie Streamer und andere Content-Ersteller. Drittens gibt es das Urheberrecht auf von Nutzern generierte Inhalte, wie selbst erstellte Karten in Spielen. Sollte ein Gericht eine Urheberrechtsverletzung feststellen, könnten alle diese Parteien klagen.

Zusätzlich zu den Urheberrechtsfragen gibt es auch markenrechtliche Bedenken, wenn Charaktere wie Mario nachgebildet werden. Bisher haben sich mögliche Urheberrechtsinhaber jedoch nicht öffentlich dazu geäußert, wie sie mit Sora umgehen wollen. Auf Nachfrage von Techcrunch bei Nintendo, Microsoft und anderen Spiele-Publishern gab es keine konkreten Informationen dazu.

Die Veröffentlichung von Sora wirft interessante Fragen über die Nutzung von KI in der Medienerstellung auf. Es bleibt abzuwarten, wie OpenAI und die betroffenen Unternehmen mit den rechtlichen Herausforderungen umgehen werden.

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